Selbstabholung
Gemietete Maschinen können in der nächsten Niederlassung kostengünstig
selbst abgeholt werden. Auf Wunsch können Sie dazu auch Anhänger mit
Auffahrrampen bis 3,5 t GG mieten.
Mobilbagger und Radlader mit Straßenzulassung
nach StVZO sind mit gültigem Führerschein auf der Straße fahrbar.
Praktische Hinweise zur Ladungssicherung finden sie auf
Ladungssicherung.de